Mediation

Die Mediation stellt einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei dar. Die Mediation ist eine besondere und erst in den letzten Jahren in Deutschland und Europa sich etablierende Form der außergerichtlichen Beilegung und Aufarbeitung von Konflikten.

Durch besondere Gesprächstechniken, d. h. insbesondere durch Aufarbeitung und Herstellung der Kommunikation zwischen den Parteien soll diesen ermöglicht werden, ihre Konflikte zunächst einmal selbst herauszuarbeiten. Im weiteren Verlauf der Mediation soll dann unter fachlicher Unterstützung des Mediators der Versuch einer für beide Seiten zu akzeptierenden Lösung des Konfliktes herbeigeführt werden.

Mediation ist keine Schlichtung, die durch eine rechtsverbindliche Entscheidung des Schlichters entschieden wird. Ziel einer Mediation ist die unter fachkundiger Hilfe des Mediators anzustrebende einvernehmliche Lösung der jeweiligen Konflikte.

Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr verfügt aufgrund seiner fachlichen Ausbildung zum Mediator über die notwendige Kompetenz, unter Anwendung von professioneller Gesprächstechnik die Parteien bei der Erarbeitung einer Lösung des Konfliktes zu unterstützen.

Insbesondere wird Mediation angeboten in folgenden Bereichen:
• Familienmediation
• arbeitsrechtliche Mediation
• wirtschaftsrechtliche Mediation

Eine erfolgreiche Mediation ist durchaus geeignet, unter Vermeidung kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten eine für beide Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen. Bei einer Mediation gibt es keine Erfolgsgarantie! Der Ausgang einer Mediation hängt davon ab, ob sich im Rahmen der intensiven Gespräche herausstellt, dass die Parteien willens und in der Lage sind, ihre Konflikte einvernehmlich zu lösen. So oder so haben die Parteien letztendlich Klarheit über das weitere Geschehen.

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