Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts gestaltet und verhandelt Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr Eheverträge, Verträge in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie sonstigen Vereinbarungen über die Vermögensauseinandersetzung.

Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr berät und übernimmt die gerichtliche Vertretung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Wohnungszuweisung und Hausratsteilung. Im zunehmenden Maße wird auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes auch die Vertretung in sorgerechtlichen Verfahren übernommen. Dabei geht es nicht nur alleine um die Erstreitung einer Sorgerechtsposition für ledige Väter. Selbstverständlich übernimmt Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr auch die Vertretung in sorgerechtlichen Angelegenheiten in denen das Kindeswohl droht vernachlässigt zu werden. Besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auch auf umgangsrechtlichen außergerichtlichen Vertretungen sowie auch familiengerichtlichen Verfahren in diesem Bereich.

Herrn Rechtsanwalt Mehr ist dabei wichtig, dass letztendlich am Ende der anwaltlichen Vertretung eine Lösung steht, die für die Mandantschaft und insbesondere für die beteiligten Kinder zu einem in jeder Hinsicht tragbaren und zukunftsfähigen Ergebnis führt.

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