Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr vertritt seine Mandantschaft mit über 15-jähriger Berufserfahrung in allen strafrechtlichen Fragen, d. h. insbesondere in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, gegenüber Polizeidienststellen sowie im streitigen Verfahren vor dem jeweiligen Strafgericht.
Bei der Mandatsbearbeitung ist Herrn Rechtsanwalt Mehr wichtig, dass zwischen ihm und dem Mandanten ein fallbezogenes Vertrauensverhältnis besteht. Nur bei vollständiger Offenbarung des der strafrechtlichen Angelegenheit zugrunde liegenden Sachverhaltes ist eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung möglich.
Für das strafrechtliche Mandat gilt für den Rechtsanwalt die absolute Verschwiegenheitspflicht. Der Mandant oder die Mandantin können sich darauf verlassen, dass alles was im Rahmen des Mandatsverhältnisses besprochen wird, nicht nach außen dringt.
Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten
Unsere Kanzlei übernimmt ferner die Vertretung in Bußgeld und Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten. Hierbei können alle Rechtsgebiete umfasst sein.
Es handelt sich hierbei insbesondere um die Vertretung gegenüber Straßenverkehrsbehörden sowie sonstigen Polizei- und Ordnungsbehörden. Es wird Wert darauf gelegt, nach Möglichkeit unter Vermeidung des Gerichtsweges eine Niederschlagung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu erreichen.
Selbstverständlich erfolgt, sofern es notwendig ist, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.